- beliebig
- wahllos; akzidentiell (fachsprachlich); zufällig; akzidentell (fachsprachlich); willkürlich; arbiträr; nach Ermessen
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be|lie|big [bə'li:bɪç] <Adj.>:a) nach Belieben herausgegriffen, angenommen usw.:einen beliebigen Namen auswählen; ein Stoff von beliebiger Farbe.b) nach Belieben:etwas beliebig ändern.* * *
be|lie|bigI 〈Adj.〉 irgendein ● jeder Beliebige irgendeiner, jeder; du kannst jeden Beliebigen fragen; ein \beliebiges Beispiel herausgreifen; ein \beliebiger Gegenstand; einen \beliebigen Zuhörer bitten, auf die Bühne zu kommenII 〈Adv.〉 nach Wunsch, nach Wahl, wunschgemäß ● du kannst hier \beliebig spazieren gehen; \beliebig lange; \beliebig oft; \beliebig viel* * *
a) nach Belieben herausgegriffen o. Ä.; irgendein:eine -e Menge;ein -es Beispiel;<subst.:> etwas Beliebiges;b) nach Belieben, nach Gutdünken [verfahrend]:eine b. große Zahl.* * *
be|lie|big <Adj.> [urspr. = angenehm, dann angelehnt an ↑Belieben]: a) nach Belieben herausgegriffen o. Ä.; irgendein: eine -e Menge; ein -es Beispiel; ein -es Buch; Für die exakte Ermittlung der Unglücksursache forderte Wassin die Herausgabe der Flugschreiber, die in einem -en Land ausgewertet werden könnten (NNN 14. 11. 86, 2); Journalisten waren ... nicht zugelassen, auch nicht jedes -e Parteimitglied (Göttinger Tageblatt 30. 8. 85, 5); alles Beliebige; etwas Beliebiges; b) nach Belieben, nach Gutdünken: eine b. große Zahl; die Auswahl ist b. (ins freie Ermessen gestellt); etw. b. verändern.
Universal-Lexikon. 2012.